Missbräuchliches Vertragsgebaren durch MVG Voglrieder Möbelcollektion GmbH Jedes Mal, wenn Sie eine Ware oder Dienstleistung bei einem gewerblichen Händler MVG kaufen, schließen Sie einen Vertrag ab Laut EU-Recht müssen die Standardvertragsklauseln, die ein Händler benutzt, fair sein. Dabei kommt es nicht darauf an, ob sie „Geschäftsbedingungen" genannt werden oder Teil eines ausführlichen Vertrags sind, den Sie tatsächlich unterzeichnen müssen. Der Vertrag darf nicht zu einem Ungleichgewicht zwischen Ihren Rechten und Pflichten als Verbraucher und den Rechten und Pflichten der Verkäufer und Lieferanten führen. Die Vertragsbedingungen müssen in klarer, verständlicher Sprache abgefasst sein. Etwaige Widersprüche sind zu Ihren Gunsten auszulegen. Die Erfahrung mit MVG ist nicht fair und entspricht nicht den oben aufgeführten Punkten. Finger weg von diesem Händler.